Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022

Niederschrift
über die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach
am Dienstag, den 17.05.2022 im Gemeindehaus Hasselbach
Beginn der Sitzung 20.02 Uhr
Ende der Sitzung 22.09 Uhr
An der Sitzung haben teilgenommen:
Ortsbürgermeister Sascha Eisinger
sowie die Ortsgemeinderatsmitglieder Johannes Adamus, Armin Wagner, Christian Schneider,
Michael Hoffman, Margitta Gaukler West
Entschuldigt fehlten: Carsten Berg
Unentschuldigt fehlten: ----------
Zu Gast: Johannes Klein vom Planungsbüro JK-ARCHITEKTUR mit Sitz in Ingelheim, VG Bürgermeister Christian Keimer, VG Verwaltung Manuel Heinz Lauf
Der Vorsitzende stellte vor Eintritt der Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der Hinweis auf die Sitzung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde vom 13.05.2022
Der Vorsitzende bat um Erweiterung der Tagesortung,
Top 6: Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV)
Es gab keine Einwände seitens des Rates


Öffentlicher Teil:


1. Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach vom 15.03.2022. Zur Niederschrift über die 23. Sitzung vom 15.03.2022 gab es keine Einwände. Damit ist die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach vom 15.03.2022
genehmigt.


2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit Stellenplan für die Haushaltsjahre 2022/2023. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hasselbach für die Haushaltsjahre 2022/2023 lag vorab den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor. Herr Manuel Heinz-Lauf von der VG Verwaltung Kastellaun erörterte den Haushaltsplan in den wichtigsten Punkten.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 in der vorliegenden Fassung.
Ergebnis: Einstimmig.24. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Hasselbach

3. Kindergarten
Herr Johannes Klein vom Planungsbüro JK-ARCHITEKTUR mit Sitz in Ingelheim erörterte dem Gemeinderat, die von der Gemeinde Külz in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zum Kindergarten Neubau in der Gemeinde Külz, in Wort und Bild. Er beantwortet anschließend die Fragen der Ratsmitglieder. Somit kann der Rat sich ein besseres Bild über den Kindergartenneubau – Machbarkeitsstudie der Gemeinde Külz machen.
Der Vorsitzende unterrichtet den Rat über die erforderliche Erweiterung des Kindergartens in Alterkülz.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 01. März hat sich der Kindergartenbeirat Alterkülz mit der
Schaffung von weiteren Plätzen zur Deckung des bestehenden Bedarfs befasst.
Hintergrund ist, dass mit einem eventuellen Neubau wegen der Diskussion in den
Ortsgemeinden über den Standort kurz- und mittelfristig nicht zu rechnen ist. Folgende Varianten wurden diskutiert: - Miete von Containern, - Beschaffung eines weiteren Wagens für eine weitere Wald-Kita-Gruppe, - Sanierung der ehemaligen Raiffeisenbank. Die Miete von Containern wurde wegen der zu erwartenden Kosten und der nur
vorübergehenden Genehmigung der Nutzung durch Bau- und Jugendamt verworfen.
Ebenfalls verworfen wurde die Beschaffung eines weiteren Wagens für eine weitere
Wald-Kita-Gruppe, da die Bedarfsgerechtigkeit nicht gegeben ist. Daher hat sich der Beirat einstimmig für die Schaffung weiterer Plätze in der ehemaligen Raiffeisenbank ausgesprochen. Die Kosten wurden vom Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun vorläufig auf 70.000 € geschätzt. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hasselbach beschließt, die Schaffung weiterer Kita-Plätze in der ehemaligen Raiffeisenbank in Alterkülz zu unterstützen. Der
Ortsbürgermeister wird ermächtigt, für die notwendigen Beschlüsse im Kindergartenbeirat zu stimmen.
Ergebnis: Einstimmig.


4. Grenzbegehung
Beratung über die Grenzbegehung am 16.06.22 (Fronleichnam) der Gemeinde Hasselbach. Die Wanderung geht über den Radweg zum Beller Bahnhof und durch den Wald zurück am alten Sportplatz vorbei zum Gemeindehaus. Besichtigt werden soll der Hochbehälter, die Quellenfassung, die Schürfung und am alten Sportplatz wird die Errichtung der Streuobstwiese erläutert. Zum Mittag gibt es im Gemeindehaus einen Eintopf mit Wurst und zum Kaffee verkaufen die Landfrauen Kaffee und Kuchen.
Es wurde kein Beschluss gefasst.24. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Hasselbach

5. Annahme von Zuwendungen nach §94. Abs. 3GemO
Die Zuwendung der Raiffeisenbank Kastellaun über 400,- Euro mit Zweckbestimmung für den Spielplatz Hasselbach.
Beschlussvorschlag:
Die Raiffeisenbank Kastellaun eG hat der Ortsgemeinde Hasselbach zur Förderung der Jugendhilfe in Hasselbach (Spielplatz Hasselbach) eine Spende von 400,00 € zukommen lassen. Aufgrund der Mitteilung des Ortsbürgermeisters Sascha Eisinger vom 27.04.2022 ist bei der Einwerbung/Entgegennahme der Zuwendung keine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten. Der Ortsgemeinderat ist mit der Annahme der Spende einverstanden.
Ergebnis: Einstimmig.


6. Teilfortschreibung LEP IV Teilbereich Erneuerbare Energien
Zur Vorlage bei der Ortsgemeinderatssitzung Hasselbach am 17.05.2022
Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung
über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV)
Hier: Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Das Kapitel Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) soll fortgeschrieben werden.
Es ist das Ziel der Landesregierung, Windkraft und Solarenergie auszubauen. Dabei
soll bis 2030 eine Verdopplung der installierten Leistung bei der Windkraft und eine
Verdreifachung bei der Solarenergie erreicht werden. Für die Windenergie werden neue Potenzialflächen und Suchräume eröffnet. Es sollen zwei Prozent der Fläche des Landes für Windenergienutzung bereitgestellt werden. Der Entwurf der Vierten Teilfortschreibung des LEP IV liegt nunmehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihrem Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) für sechs Wochen vom 12. Mai 2022 bis einschließlich 23. Juni 2022 aus. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Gemeinderat Hasselbach erwägt keine Stellungnahme abzugeben. Es wurde kein Beschluss gefasst.


7. Mitteilungen und Anfragen.
Der Vorsitzende bedankt sich für die rege Beteiligung an Helfern am Umweltputztag.
Bei der UVV Prüfung des Spielplatzes wurden zwei Mängel festgestellt, fehlende Fallschutzmatten am Klettergerüst (wurden schon ersetzt), und der Sand im Sandkasten wurde beanstandet. Der Sandkasten wird komplett entfernt.
Die Heizung im Gemeindehaus hat eine leichte Undichtigkeit, die Instand gesetzt werden muss.24. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Hasselbach
Der Treppenlift im Gemeindehaus hat einen neuen Akku erhalten.
Die Zuständigkeit zur Beseitigung einer Ölspur in der Ortslage soll geklärt werden.
Die Zusammenfassung des neuen Forstreviers 08 in der VG Kastellaun ist vollzogen.
Es wurde kein Beschluss gefasst..

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