Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2023

Niederschrift
über die 31. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach
am Dienstag, den 21.02.2023 im Gemeindehaus Hasselbach
Beginn der Sitzung 20.00 Uhr
Ende der Sitzung 21.42 Uhr
An der Sitzung haben teilgenommen:
Ortsbürgermeister Sascha Eisinger
sowie die Ortsgemeinderatsmitglieder Johannes Adamus, Armin Wagner, Christian Schneider,
Carsten Berg, Margitta Gaukler- West
Entschuldigt fehlten: Michael Hoffman
Unentschuldigt fehlten:
Eingeladen: Von der VG Kastellaun Andrea Jungbluth
Der Vorsitzende stellte vor Eintritt der Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der Hinweis auf die Sitzung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde vom 17.02.2023.


Öffentlicher Teil:


1. Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach vom Dienstag, 17.01.2023 Zur Niederschrift über die 30. Sitzung vom 17.01.2023 gab es keine Einwände. Damit ist die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach vom 17.01.2023 genehmigt.


2.Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtraghaushaltssatzung und des 1.
Nachtraghaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 Vorstellung der 1. Nachtraghaushaltssatzung und des 1. Nachtraghaushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2023 durch Frau A. Jungbluth von der VG Kastellaun. Die Unterlagen standen dem Rat vorab zur Verfügung. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Vorliegenden der 1. Nachtraghaushaltssatzung und des 1. Nachtraghaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 zu.
Ergebnis: Einstimmig.


3. Sachstand Kindergarten
Der Vorsitzende informiert den Rat über zukünftige Änderungen des Kindergartenbezirks. Die Ortsgemeinden Neuerkirch und Külz haben beschlossen, einen eigenen Kindergarten zu bauen. Bis zur Fertigstellung soll eine Überganslösung im Külzer Gemeindehaus eingerichtet werden. Dies soll nach den Sommerferien 2023 in Betrieb gehen und die neuen Kinder aus Neuerkich / Külz möglichst aufnehmen. Somit muss die Übergangslösung (Raiffeisenbank) im Kindergarten Alterkülz nicht weiter verfolgt werden, da somit ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Der Kindergartenbezirk Alterkülz, Michelbach, Hasselbach, Neuerkirch und Külz wird möglichst zeitnahe getrennt in den
Kindergartenbezirk Alterkülz, Michelbach, Hasselbach ( VG Kastellaun) und in den Kindergartenbezirk Neuerkirch, Külz (VG Simmern – Rheinböllen).
Es wurde kein Beschluss gefasst.


4.Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“
Auszug aus dem Positionspapier:
LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE
GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE
FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor
großen Herausforderungen. Eine Stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte. Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswir-
kungen haben würde:
• Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu
Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
• Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
• Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
• Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als
Verbindungen von A nach B.
• Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollzieh-barer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet. Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten Innerorts (30 km/h als
Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell
angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreich. Die Initiative „Lebenswerte Stätte
und Gemeinden“.
ERKLÄRUNG
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister: innen und Stadtbaurät: innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als
integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und
einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit Innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt der Initiative „Lebenswerte Städte und
Gemeinden“ beizutreten.
Ergebnis: Einstimmig.


5. Mitteilungen und Anfragen
Das Freischneiden der Wegränder wurde zum größten Teil von der Fa. Wagner durchgeführt, die restlichen angemeldeten Wege sollen später freigeschnitten werden.
Ortstermin am Friedhof – Überlegung zur Umgestaltung am 11.03.2023 14 Uhr.
Überlegung zur Wanderwegführung an der Grenzbegehung am 08.06.2023.
Termin für 1. Arbeitskreis Gemeindehaus 2.0 am 22.03.2023.
Es wurde kein Beschluss gefasst.

 

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